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QiSexualbegleitung

Sexualassistenz

Der Begriff Sexualassistenz lässt sich nur schwer vom Begriff Sexualbegleiter unterscheiden. Fälschlicherweise werden beide Begriffe oft synonym verwendet. Selbst Sexbegleiter und Sexassistenten benutzen die Begrifflichkeiten durcheinander. Eine klare Definition, die die Unterschiede deutlich macht, existiert nicht. Trotzdem ist ein Sexassistent nicht dasselbe wie ein Sexbegleiter. Der deutsche Psychologe Lothar Sandfort, Leiter des Institutes zur Selbst-Bestimmung Behinderter (ISBB), gliedert die Sexualbegleitung der aktiven Assistenz als einen Teilbereich unter, da beides die aktive Handlung des Dienstleisters für das sexuelle Geschehen fordert. Der Unterschied liegt allerdings darin, dass bei der Assistenz eine Art Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis besteht, bei dem der Kunde verlangt, während der Dienstleister ausführt. Bei der Sexbegleitung kommt es dagegen zu einer emotionalen Partnerschaft für eine begrenzte Zeit, die beim Klienten eine vermehrte Aktivität vorsieht und ausschliessliches Bedienen ablehnt. Allerdings räumt Sandfort auch ein, dass ein Sexbegleiter auch die Haltung eines Sexassistenten übernehmen kann, wenn dies gewünscht ist.
Damit ist schon erklärt, dass bei der Sexualassistenz die aktive und passive Assistenz unterschieden werden kann. Die aktive Sexualassistenz beinhaltet sinnliche und erotische Massagen, manuelle Stimulierung der Geschlechtsorgane bis zum Orgasmus, Oralkontakt und Geschlechtsverkehr. Da der Kunde für diese Dienstleistung bezahlt, gehört sie also in den Bereich der Prostitution. 
Passive Assistenz beschränkt sich darauf, jemandem nach dessen Anweisungen zur Hand gehen. Das kann das Besorgen von sexuellen Artikeln wie Kondome, Vibratoren oder Sexfilme sein, aber auch Sexualberatung, die Vermittlung von Partnern, Sexualbegleitern oder Prostituierten sowie vorbereitende Tätigkeiten für sexuelle Handlungen wie Transport zu einer Prostituierten, Entkleiden eines Paares für den sexuellen Kontakt, Schutz vor Fremdbestimmung und struktureller Gewalt. 
Was eine strenge Differenzierung zum Begriff Sexualbegleiter schwierig macht, ist die Tatsache, dass das Angebot sowohl bei aktiver als auch bei passiver Assistenz Handlungen wie Streicheln, Umarmen, Halten und Liebkosen beinhalten kann. 
Derlei Dienstleistungen werden innerhalb der Fachorganisationen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte und innerhalb von Behindertenorganisationen noch immer kontrovers diskutiert. Auch eine gesetzliche Regelung dafür gibt es nicht. Sexualassistenz ist dennoch nicht verboten.
Zielgruppe der Sexualassistenten sind in erster Linie Frauen und Männer, die aufgrund einer Behinderung ihre Sexualität nicht ohne die Unterstützung von anderen leben können. Dabei geht es nicht darum, emotionalen Störungen mit Krankheitswert zu behandeln. Sexualassistenten sind nicht therapeutisch geschult. Der behinderte Mensch sagt, was er braucht, und der Sexualassistent führt aus, was er aufgrund der Behinderung nicht ausführen kann. Es findet seitens der Assistenz keine Bewertung statt. Gefühle und Meinungen der Assistenz können dabei nur so weit eingebracht werden, wie die behinderte Person das will.